Technische Hinweise zu Lieferung und Leistung
Ergänzend zu unseren AGB
Ausblühungen
Gelegentlich können Ausblühungen vorkommen; sie sind technisch nicht vermeidbar. In erster Linie entstehen sie durch
besondere Witterungsbedingungen, denen der Beton - namentlich im jungen Alter - ausgesetzt ist, und haben entsprechend
unterschiedliches Ausmaß. Ausblühungen bestehen aus Kalk, der beim Abbinden als Calciumhydroxid entsteht
und an der Oberfläche des Betons mit der Kohlensäure der Lüft ein schwerlösliches Calciumcarbonat bildet. Die
Güteeigenschaften von Straßenbauerzeugnissen bleiben hiervon unberührt.
Der Gebrauchswert der Erzeugnisse wird insofern nicht beeinflusst, als zum einen die normale Bewitterung (weiches Regenwasser löst Calciumcarbonat auf) und zum anderen die normale Verschmutzung und mechanische Beanspruchung der Erzeugnisse unter Verkehr die
Ausblühungen verschwinden lässt. Beanstandungen wegen Ausblühungen berechtigen nicht zu Mängelrügen, da sie keine Mängel i. S. § 459 ff. BGB darstellen und auch nach unseren AGB keine zulassen, somit von jeder Ersatzleistung ausgeschlossen sind.
Haarrisse
Oberflächliche Haarrisse können in besonderen Fällen auftreten; mit bloßem Auge sind sie am trockenen Erzeugnis
nicht erkennbar und nur zu sehen, wenn eine zunächst nasse Oberfläche fast abgetrocknet ist. Solche Haarrisse beeinträchtigen
den Gebrauchswert nicht, wenn die normgemäßen Eigenschaften der Erzeugnisse erfüllt sind.
Fertigungsbedingter Absatz bei Bordsteinen
Bei Bordsteinen, die mit Anlauf (oben abgeschrägte Fläche) hergestellt werden, kann fertigungsbedingt unterhalb dieses
Anlaufs ein Absatz entstehen, der beim fertig verlegten Bordstein so tief sitzt, dass er optisch nicht mehr in
Erscheinung tritt. Der Absatz ist technisch nicht vermeidbar und für den Gebrauchswert der Bordsteinen ohne Belang.
Farbunterschiede
Farbige Betonerzeugnisse sind Produkte aus natürlichen Stoffen, bei denen, auch unter sorgfältiger Beachtung und
Kontrolle aller für die Farbgebung wichtigen Einflüsse, Farbschwankungen auftreten können. Dies gilt sowohl für die
Massenproduktion als auch in besonderem Maße für Einzel- bzw. Sonderanfertigungen. Die Unterschiede sind technisch
nicht vermeidbar und stellen nach dem heutigen Stand der Betontechnik keinen Mangel dar. Für den
Gebrauchswert sind sie ohne Belang, da die Helligkeitsdifferenzen in der Regel bei normaler Witterung ausgeglichen
werden. Beim Einbau einer größeren Anzahl eines Artikels kann dieser Umstand berücksichtigt werden, indem z. B.
aus mehreren Paketen gleichzeitig gearbeitet wird. Allerdings sind auch innerhalb eines Paketes nicht immer alle Teile
gleich.
Die Bewitterung und die mechanische Beanspruchung führt bei Betonerzeugnissen und daraus hergestellten
Bauwerken, z. B. Pflaster- u. Plattenbelägen, zu einer Veränderung von Eigenfarbe und Oberflächenstruktur. Eventuell
anfangs vorhandene Unterschiede gleichen sich im Laufe der Nutzung aus.
Wird die Wahl für ein Betonerzeugnis z. B. anhand von Musterflächen oder Bauwerken getroffen, die bereits der
Witterung und Nutzung ausgesetzt sind, ist zu berücksichtigen, daß gleichartige neue Produkte diesen Einflüssen noch
nicht ausgesetzt sind und Farb- und Strukturunterschiede zur ursprünglichen Musterfläche bzw. zum ursprünglichen
Bauwerk aufweisen können. Dies gilt sinngemäß auch für Nachlieferungen. Eine Haftung nach §§ 459 ff. BGB ist ausgeschlossen.
Kantenabplatzungen
Pflastersteine, Gehwegplatten, Rinnenplatten und Bordsteine, die zu engfugig verlegt sind oder deren Unterbau nicht
ausreichend tragfähig ist, werden infolgedessen – eventuell bereits beim Abrütteln – Kantenbeanspruchungen ausgesetzt,
denen auch höchstwertige Betone nicht widerstehen können. Die Folge sind Kantenabplatzungen; sie stellen keinen
Mangel des Erzeugnisses, sondern einen Mangel des Unterbaus bzw. der Verlegeweise dar.
Nach DIN 18 318 "Straßenbauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge" wird für Betonpflaster eine Fugenbreite von
3 - 5 mm zwingend vorgeschrieben. Die in der Regel anbetonierten 1,5 - 2 mm dicken Abstandshalter verhindern zwar
unmittelbares "Knirsches" Verlegen, dürfen aber nicht als "Ersatz für Fugen" gewertet werden. Eine weitere Funktion
der Fugenbreite besteht darin, daß die zulässigen Maßtoleranzen zwischen den Steinen aufgefangen werden.
Die Oberfläche
Auf der Oberfläche von Betonerzeugnissen können Poren (z. B. fertigungsbedingte Rüttelporen) vorhanden sein, sie
lassen keine Rückschlüsse auf mangelnde Wasserdichtheit oder Festigkeit der Erzeugnisse zu und beeinträchtigen
nicht den Gebrauchswert, sofern die Erzeugnisse den Normen entsprechen. Eine raue Oberfläche erhöht die Griffigkeit,
hemmt die Rutschgefahr und kann auch aus betontechnischer Sicht sinnvoller sein als eine sehr glatte Oberfläche.
Ausgewaschene Oberflächen (Waschbeton) sollen natürlich wirken; daher bedeuten fertigungsbedingte unterschiedliche
Auswaschstrukturen keinen Mangel und sind für den Gebrauchswert ohne Belang, sofern die Erzeugnisse sonst
den Normen entsprechen. An der Oberfläche können gelegentlich punktförmige bräunlicheVerfärbungen auftreten, sie
stammen von technologisch unbedenklichen Bestandteilen organischen Ursprungs im natürlichen Zuschlag.
Betonwerkstein im Winter
Frost- und Frost-Tausalz-Angriff auf Beton: Äußere Schäden zeigen sich in Form von Oberflächenabwitterungen. Dabei werden kleine Partikel oder dünne Schichten aus der Oberfläche des Betons herausgelöst oder abgesprengt. Durch Taumittel werden die Schäden in der
Regel verstärkt.
Betonwerksteinbeläge für den Außenbereich sind frostbeständig, leicht zu pflegen und behalten auf Jahrzehnte ihr
anfängliches Aussehen. Dies setzt aber die richtige Behandlung, insbesondere im Winter voraus. Bei Frost und Eis sollte
man ausschließlich mit Sand/Splitt (z.B. Körnung 1 - 4 mm) streuen, dass den gleichen Zweck wie Tausalz erfüllt,
nämlich die Laufsicherheit auf gefrorenem, vereistem Untergrund zu gewährleisten.
Tausalze dagegen greifen während der Frost-/Tauwechselzyklen die Oberfläche des Betonwerksteins an, so dass es
im Laufe der Zeit zu Aufrauungen und Zerstörungen an der Oberfläche der Beläge kommen kann. Will man auf Tausalze
nicht verzichten, muss dies rechtzeitig - vor Produktionsbeginn - dem Hersteller/Lieferanten mitgeteilt werden. Durch
besondere, zusätzliche werkseitige Produktionsmaßnahmen kann dadurch die Frost- und Tausalzbeständigkeit verbessert
werden.
Neben unseren in der Übersicht dargestellten Produkten verfügen wir auch über einen umfangreichen
Formenpark für individuelle Lösungen. Bitte sprechen Sie uns an.